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18. - 20. August 2023
 

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Mietbestimmungen für das Festmaterial
1.
Materialbestellungen und -reservationen sind an den Materialchef des Bümplizer-Chilbi Vereins, kurz BCV, zu richten.
2.
Ordentliche Materialausgabe: Donnerstagabend, oder nach Vereinbarung mit dem Materialchef, im BCV-Lagerhaus am Pfaffensteig in Bümpliz.
3.
Der Mieter unterschreibt bei der Übernahme des Materials für dessen Vollständigkeit. Im BCV-Transportanhänger verladene Tische sind beim Ausladen zu kontrollieren. Mängel sind dem Materialchef sofort zu melden.
4.
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
5.
Die Mietpreise gelten pro Stück und Wochenende (max. 2 Tage). Für jeden weiteren Tag wird ein Zuschlag von 20 % verrechnet. Die Mietpreise verstehen sich inkl. MwSt.
6.
Der BCV-Transportanhänger ist sorgfältig zu behandeln. Besondere Vorsicht ist beim Manövrieren geboten. Es dürfen keine fremden Anschriften oder Kleber angebracht werden.
7.
Bei erstmaliger Miete der 4 m langen Tische mit Dach beaufsichtigt der Materialchef die Einrichtung bzw. den Aufbau. Er ist hierfür mit CHF 20.– pro Stunde in bar zu entschädigen.
8.
Haftung
Der Mieter haftet für Verluste und währen der Mietdauer entstandene Schäden am Festmaterial zum Neuwert. Verlorene Wagenschlüssel bedingen das Auswechseln aller Schlösser zu Lasten des Mieters (Kosten der Sicherheitsschlösser nach Schliessplan ca. CHF 500.–). Sprayereien werden zu Lasten des Mieters entfernt. Für durch den Transport des BCV-Transportanhängers entstandene Schäden haftet die den Transport ausführende Unternehmung oder Person.
10.
Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die vom Mieter unterzeichnete Bestellkarte beim Materialchef des BCV eintrifft (Datum des Poststempels).
Für Rücktritte vom Mietvertrag vor dem Abgabetermin schuldet der Mieter dem BCV
– innerhalb von 30 Tagen 20 %
– innerhalb von 14 Tagen 30 % und
– innerhalb von 7 Tagen 50 % des Mietpreises.
Nach der Übernahme des Festmaterials durch den Mieter wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.
11.
Der Mietpreis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung netto auf das
Konto 16 6.026.192.07

der Valiant Bank in Bern einzuzahlen.
12.
Der Gerichtsstand ist Bern.
13.
Diese Mietbestimmungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages und werden mit dem Unterzeichnen der Bestellkarte vom Mieter anerkannt.

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